Fördermittel für barrierefreie Bäder

Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Badsanierung

Wenn Sie eine Badsanierung planen und dabei Wert auf Barrierefreiheit legen, können Sie verschiedene Fördermittel von KfW*, Kranken- und Pflegekasse und aus länderspezifischen Förderprogrammen beantragen. Wir von Stephan Bigge Heizung + Sanitär aus Brilon helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.

*für die Beantragung der KfW-Förderung müssen Sie einen zertifizierten Energieberater hinzuziehen

Wir beraten Sie individuell

Die Fördermöglichkeiten für eine Badsanierung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Als Handwerksbetrieb aus Brilon wissen wir, welche Möglichkeiten für eine Förderung Sie in unserem Bundesland haben. Daher helfen wir Ihnen nicht nur bei der Beantragung einer Förderung durch KfW, Kranken- und Pflegekasse, sondern auch bei den länderspezifischen Förderprogrammen.

Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, können Sie bei der KfW Fördermittel von bis zu 2.500 € für Einzelmaßnahmen beantragen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie Stephan Bigge Heizung + Sanitär durchgeführt werden.

Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung 

Raumänderungen

Mindestgröße Bad

1,80 m x 2,20 m

Bewegungsfreiheit

Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung

Türen

nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein

Dusche/Badewanne

Dusche

bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung

Bodenbelag

rutschfest oder rutschhemmend

Badewanne

max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.

WC

Waschbecken

min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen

WC

Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar

Bei allen Maßnahmen sollte die Möglichkeit zur späteren Nachrüstung gegeben sein.

Wir beraten Sie gerne zu einer Sanierung und helfen Ihnen, Fördermittel zu beantragen. Vereinbaren Sie einfach einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin – wir freuen uns auf Sie!

Nutzen Sie die staatlichen Förderungen für Ihr Bad.

Mit der Zielsetzung, Barrieren im Wohnungsbestand zu reduzieren, fördert der Staat Umbaumaßnahmen in Form einer Kredit- oder Zuschussvariante.

Hausbesitzer, die ihr Bad oder Teilbereiche barrierefrei umbauen, können mit dem KfW-Kredit bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW.

Wer keinen Kredit benötigt, kann für die Sanierungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit bei der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen. Finanziert werden bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten (maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit).

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Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – wir unterstützen Sie gerne!

Typische Ausstattungsmerkmale des barrierereduzierten Bades:

  • schwellenlose Türen die nach außen öffnen
  • oder Schiebetüren mit ausreichender Einstiegsbreite
  • rutschhemmende Fliesen
  • Waschtisch flach und unterfahrbar, Höhe nach individuellem Bedarf montierbar
  • Halte-, Stütz- und Klappgriffe, benutzerfreundliche Bedienhebel an
    den Armaturen
  • Behindertengerechte Dusche: schwellenlos mit Duschhocker oder Klappsitz
  • Kontrastreiche Gestaltung in Material und Farbe bei nachlassender Sehkraft
  • erhöht angebrachtes behindertengerechtes WC
  • niedrig angebrachte Spiegel und blendfreie, helle Beleuchtung für
    bessere Sicht
  • Seniorenbadewanne mit Tür oder Sitzwanne

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Kontakt

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag:
8.00 -16.00 Uhr 

Freitag:
8.00 -15.00 Uhr

und nach Vereinbarung

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